Finanzierungsbestätigung anfragen
Bei der Bewerbung auf Grundstücke in NRW muss mit dem Bewerbungsbogen in der Regel auch die Finanzierungsbestätigung einer Bank mit eingereicht werden.
Finanzierungsbestätigung in höchstens 48 Stunden
Gern stellen wir Ihnen nach einer kurzen Prüfung eine solche Finanzierungszusage für Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen aus. Es dauert bei uns an Werktagen höchstens bis zu 48 Stunden, bis Sie die Bestätigung vorliegen haben.
Was wir von „Noch-Nicht-Kunden“ benötigen:
Sind Sie noch kein Kunde der VR-Bank Westmünsterland eG liegen uns bestimmte Informationen noch nicht vor, die wir benötigen, um Ihnen eine Finanzierung für Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zusagen und Ihnen eine Finanzierungsbestätigung ausstellen zu können.
Bitte laden Sie sich in diesem Fall (noch kein Kunde bei der VR-Bank) die beiden unten aufgeführten Dokumente herunter, füllen Sie diese aus, unterschreiben sie und
a.) laden Sie diese unten online hoch
oder
b.) bringen Sie diese in eine Filiale der VR-Bank Westmünsterland
- Genehmigung für das Einholen einer Schufa-Auskunft [PDF]
- Auflistung Ihres Vermögens und Ihrer Schulden [PDF]
Anfrage der Finanzierungsbestätigung:
Was ist eine Finanzierungsbestätigung?
Die Finanzierungsbestätigung ist eine Finanzierungszusage Ihrer Bank. Eine konkreter Finanzierungsvertrag kommt mit der Ausstellung des Dokuments nicht zustande.
Als formloses Schreiben oder auf einem vom Verkäufer vorgegebenem Bogen bestätigt die ausstellende Bank dem Verkäufer, dass Sie für den Käufer eine Finanzierung des angedachten Bauprojekts oder Immobilienkaufs vornehmen würde.
Dem Anbieter des Objektes erhält so die Sicherheit, dass das angestrebte Immobiliengeschäft nicht kurz vor dem Zustandekommen wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten des Käufers platzt. Die Bank macht Ihre Finanzierungszusage auf Basis von Angaben wie Einkommen, Vermögen und Schulden des Käufers sowie Daten des geplanten Bauvorhabens abhängig.
- Grundstücksfläche
- Brutto-Wohnfläche
- Grundstückskosten
- Baukosten
- Einkommen
- Vermögen
- Schulden