Anschlussfinanzierung: Dies sollten Bauherren wissen

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Mit einer individuellen Anschlussfinanzierung können Bauherren die bei Zinsbindungsende des Baudarlehens noch vorhandene Restschuldsumme problemlos abtragen.

Die Zinsbindung der Erstfinanzierung bei Kauf oder Bau eines Eigenheims ist in einigen Fällen kürzer als die gesamte Tilgungslaufeit des Darlehens. Um die Restschuld zu tilgen, ist oft eine Anschlussfinanzierung erforderlich. Damit er die vorteilhafteste Anschlussfinanzierung erhält, muss der Bauherr die ihm zur Auswahl stehenden Möglichkeiten kennen.

Anschlussfinanzierung: Diese Möglichkeiten haben Sie

Endet die Zinsbindungsfrist Ihres Baudarlehens und ist dann noch eine Restschuld vorhanden, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Anschlussfinanzierung bemühen. Denn diese sollte ähnlich sorgfältig geplant werden wie Ihre erste Baufinanzierung. Mit Ihrem Folgedarlehen erhalten Sie die Gelegenheit, eine Form der Baufinanzierung mit für Ihre individuelle Lebenssituation passenden Vertragsbedingungen zu wählen. Nehmen Sie am besten ein halbes Jahr vor Ablauf der Zinsbindungsfrist Kontakt zu Ihrem Finanzierungsberater auf. Ihr Finanzierungsberater hilft Ihnen, das für Sie beste Finanzierungsangebot für eine Verlängerung Ihres Kredites oder für eine Umschuldung zu erhalten. Zum Tilgen Ihrer Restschuld haben Sie grundsätzlich folgende Optionen zur Auswahl:

  • Prolongation
  • Forwarddarlehen
  • Bauspardarlehen
  • Annuitätendarlehen
  • Ratenkredit

Prolongation bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Vertrag bei Ihrer Hausbank verlängern. Sie erhalten einen auf die neue Zinsbindungsfrist abgestimmten Sollzinssatz. Ist das Zinsniveau in der Zwischenzeit unter das Ihres bisherigen Darlehens gesunken, können Sie von günstigeren Konditionen profitieren.

Das Forwarddarlehen können Sie bei Ihrem Baufinanzierungsberater beantragen. Bei dieser Anschlussfinanzierung handelt es sich um ein Annuitätendarlehen: Seine Monatsraten bleiben bis zum Laufzeitende gleich. Diese Lösung wird oft gewählt, wenn Wirtschaftsprognosen von einem Zinsanstieg ausgehen. Egal ob die Konditionen aktuell über oder unter dem für den alten Kredit geltenden Zinsniveau liegen. Mit dem Forwarddarlehen können Sie sich Ihren günstigen Zinssatz bis zu 66 Monate im Voraus bewahren.

Außerdem kann bestehender Bausparvertrag und das enthaltene Bauspardarlehen unter bestimmten Umständen zum Abtragen des restlichen Kreditbetrages genutzt werden. Weil Sie diesen Vertrag zum aktuellen Zinssatz abschließen, profitieren Sie sieben bis acht Jahre lang von den derzeit niedrigen Bauzinsen.

Sonderkündigungsrecht

Für Darlehen mit Zinsbindung größer zehn Jahre gibt es gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Möglichkeit, mit sechsmonatiger Kündigungsfrist frühestens zehn Jahre nach seiner Vollauszahlung zu beenden. In diesem Fall müssten Sie Ihre Restschuld allerdings innerhalb von 14 Tagen begleichen.

Bevor Sie sich zu einem Schritt wie einer Kündigung des Darlehens entscheiden, sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Hausbank, bei der Sie die Finanzierung abgeschlossen haben. Für alle Lebensumstände findet diese mit Ihnen die passende Lösung.

Anschlusskredit: Zinssätze

Die Voraussetzungen für ein günstiges Anschlussdarlehen sind derzeit sehr gut. Wirtschaftsexperten prognostizieren für 2020 nur einen leichten Anstieg der Zinssätze für Baufinanzierungen. Sollte dieser eintreten, haben Sie Ihr Folgedarlehen trotzdem vermutlich noch zinsgünstiger abgeschlossen als Ihre Erstfinanzierung. Während Sie in 2010 noch mit deutlich höheren Baufinanzierungszinsen rechnen mussten rechnen mussten, liegt der Bauzinssatz aktuell je nach Laufzeitlänge deutlich darunter.

Entscheiden Sie sich für eine Folgefinanzierung Ihres Bauvorhabens, profitieren Sie dank derzeit niedriger Zinsen von einer eventuellen finanziellen Entlastung. Um den richtigen Zeitpunkt für den Vertragsabschluss zu finden, ist es wichtig, die derzeitige und zukünftige Zinsentwicklung im Auge zu behalten. Nutzen Sie dafür auch unseren Zinswecker und lassen Sie sich bei Ihren Wunschzins automatisch benachrichtigen.

Sind die aktuellen Bauzinsen niedriger als die Ihres bestehenden Kreditvertrages, ist es von Vorteil, den günstigen Folgekredit möglichst bald abzuschließen. Entsprechen die derzeitigen Zinsen ungefähr denen Ihres laufenden Baudarlehens und prognostizieren die Wirtschaftsexperten einen Zinsanstieg, sollte der Anschlussvertrag unterzeichnet werden, wenn sich der Zinssatz erhöht hat. Liegen die Zinskosten derzeit über denen Ihres bestehenden Vertrages und gehen die Prognosen in Richtung fallende Zinssätze, können Sie sich für Ihren Darlehensabschluss noch bis dahin Zeit lassen.

Kosten des Folgedarlehens

Wie hoch die für Ihren Folgekredit anfallenden Konditionen sind, hängt von der gewählten Finanzierungslösung ab. Bei einer Fortführung des Vertrages bei Ihrer Hausbank müssen Sie nicht mit Zusatzkosten rechnen. Wechseln Sie nach Laufzeitende für die Anschlussfinanzierung zu einem anderen Anbieter fallen Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags an. Bei Anbieterwechsel kommt zu den für die Grundschuldübertragung berechneten Aufwendungen noch ein Aufschlag für die Wartezeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der Kreditsumme hinzu. Grundschuldabtretungen vom bisherigen zum neuen Kreditinstitut sind dabei kostengünstiger als die Löschung des alten und Neueintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch. Löschung und Neueintragung sind insgesamt teurer und zeitaufwendiger, weil bei jedem Vorgang separate Kosten entstehen. Diese Vorgehensweise wird allerdings von manchen Banken bevorzugt. Berechnungsgrundlage der Grundschuldkosten ist die Grundschuldsumme.

Wechseln Sie mit Ihrem Folgedarlehen von einer anderen Bank zu uns, übernehmen wir die Organisation der Abtretungen für Sie. Wir erledigen zudem auf Wunsch sämtliche Formalitäten (Notar, Grundbuchamt).

Für eine Anschlussfinanzierung gibt es verschiedene Optionen und je nach Restschuldsumme und Lebenssituation einiges zu beachten. Welche Form der Folgefinanzierung die für Ihr individuelles Bauvorhaben vorteilhafteste ist, sollten Sie daher in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Baufinanzierungsberater klären.


Kategorie: Baufinanzierungsblog